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Inhalt:
Allgemeines

Corona-Virus-Vorsichtsmaßnahmen

⚠️ Wichtige Informationen ⚠️ 

Laufend aktuelle Informationen betreffend Regelungen zur Corona-Prävention im kirchlichen Bereich findet ihr hier:

Covid-Infos
Richtlinien, Feier-Hilfen,
Hilfskontakte, Livestreams u.v.m.

Richtlinien für Gottesdienste und Veranstaltungen

Stand 25.04.2022

Allgemeines:

- Nächtigungen sind erlaubt.

- Das Verabreichen von Speisen und der Ausschank von Getränken sind zulässig. 

Maskenpflicht/3G-Nachweis:

- Es besteht keine Maskenpflicht.

- Es ist kein 3G-Nachweis notwendig.

COVID-19 Beauftragte*r und Präventionskonzept:

Ab 501 Personen ist bei einer Zusammenkunft ein*e COVID-19 Beauftragte*r, sowie ein Präventionskonzept notwendig.

 

Stand  25.03.2022:

Maskenpflicht/ 3G-Nachweis:

- Für geschlossene Gruppen gilt keine FFP2-Maskenpflicht und kein 3G-Nachweis.

- Für Zusammenkünfte bis zu 100 Teilnehmenden sind weder Maskenpflicht noch 3G-Nachweis notwendig.

- Ab 100 Teilnehmenden kann zwischen einer Maskenpflicht und einem 3G-Nachweis für alle Teilnehmenden gewählt werden. Die gewählte Variante gilt dann allerdings für alle Personen, eine Mischform ist nicht erlaubt.

- Kinder von 6-14 Jahren können einen Mund-Nasen-Schutz tragen um eine etwaige Maskenpflicht zu erfüllen, ab 15 Jahren ist eine FFP2-Maske notwendig.

Ausnahmen zur Maskenpflicht:

  • am Sitzplatz an welchem Speisen und Getränke konsumiert werden, kann die Maske abgenommen werden.

 

COVID-19 Beauftragte*r und Präventionskonzept:

Ab 51 Personen ist bei einer Zusammenkunft ein*e COVID-19 Beauftragte*r, sowie ein Präventionskonzept notwendig.

 

Empfehlungen:

  • Im Freien gilt keine Maskenpflicht, sofern dies möglich ist, ist die Abhaltung von Zusammenkünften im Freien von Vorteil.
  • Das Tragen von Masken in Innenräumen und eine 3G-Kontrolle für alle Teilnehmende erhöht die Sicherheit.

 

 

Stand 5.3.2022:

  • Zusammenkünfte ohne Personenbeschränkung möglich
    - Einlass ohne 3G-Nachweis möglich
    - Nächtigungen erlaubt
    - Ausgabe von Speisen/Getränken erlaubt
  • ab 51 anwesenden Personen ist ein*e COVID-19-Beauftragte*r notwendig
  • Zusammenkünfte zur Religionsausübung (Gottesdienste, Gruppenstunden, Runden,...) benötigen keine*n COVID-19-Beauftragte*n
  • kein Kontaktmangement mehr notwendig (freiwillige, datenschutzkonforme Erhebung von Kontaktdaten der Teilnehmenden sowie Datum, Uhrzeit und Ort der Zusammenkunft [Aufbewahrungsfrist: 28 Tage nach Ende der Zusammenkunft] möglich)
  • keine Maskenpflicht (in- und outdoor), aber aufs individuelle Sicherheitsbedürfnis eingehen (z.B. in geschlossenen Räumen dennoch Masken tragen)
  • Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen (Desinfektion,...) wird empfohlen

 

Stand 18.2.:

Grundregeln bei Gruppengrößen von maximal 10 Personen (inklusive Betreuungspersonen)

- 2,5 G-Nachweis: empfohlen

- keine Maskenpflicht

- keine Sperrstunde

- kein Mindestabstand

- Verköstigung ist möglich

- Kontaktdatenerfassung:

Wir empfehlen auch bei Zusammenkünften bis zu 10 Personen eine Kontaktdatenerfassung.

Folgende Dinge sollten dabei erhoben werden:

  • Vor- und Nachname
  • E-Mail Adresse (der*des Erziehungsberechtigten)
  • Telefonnummer (der*des Erziehungsberechtigten)
  • Datum der Veranstaltung
  • Uhrzeit in welcher die Person anwesend war
  • Veranstaltungsort

Die Kontaktdaten sollten für 4 Wochen aufbehalten und danach vernichtet werden.

Grundregeln bei Gruppengrößen über 10 Personen bis zu maximal 50 Teilnehmenden und 8 zusätzlichen Betreuungspersonen

- 2,5 G-Nachweis: 

Verpflichtend für Teilnehmende ab 12 Jahren und Betreuungspersonen. Der Ninja Pass ist für Teilnehmende bis 15 als Nachweis gültig, wenn alle Tests unter der Woche absolviert wurden.

- Gruppengröße:

Eine Gruppe darf aus maximal 50 Teilnehmenden und zusätzlichen 8 Betreuungspersonen bestehen. An einem Ort dürfen sich mehrere Gruppen treffen, diese dürfen sich jedoch nicht durchmischen.

- Maskenpflicht:

In geschlossenen Räumen ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Ausnahmen:

  • Kinder bis 6 Jahre müssen keine Maske tragen
  • Kinder bis 14 Jahre müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und können eine FFP2-Maske tragen.
  • Kinder ab 14 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen.

Im Freien gilt eine Maskenpflicht, wenn ein Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann.

- Mindestabstand:

Der Mindestabstand in geschlossenen Räumen entfällt.

Im Freien gilt eine Maskenpflicht, wenn ein Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann.

- Kontaktdatenerfassung:

Ab 11 Personen verpflichtend, auch darunter empfehlen wir jedoch eine Kontaktdatenerfassung aus Sicherheitsgründen.

Folgende Dinge müssen dabei erhoben werden:

  • Vor- und Nachname
  • E-Mail Adresse (der*des Erziehungsberechtigten)
  • Telefonnummer (der*des Erziehungsberechtigten)
  • Datum der Veranstaltung
  • Uhrzeit in welcher die Person anwesend war
  • Veranstaltungsort

Die Kontaktdaten müssen für 4 Wochen aufbehalten und danach vernichtet werden.

- Verköstigung

Speisen und Getränke dürfen indoor am Sitzplatz konsumiert werden, hierfür darf die Maske am Sitzplatz abgenommen werden. Outdoor dürfen diese auch im Stehen konsumiert werden.

Zusätzliche Regeln ab 50 Teilnehmenden

- COVID-19-Beauftragte*r

- Präventionskonzept notwendig

- Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde

eine Veranstaltung mit mehr als 50 Teilnehmenden muss zumindest eine Woche vor Veranstaltungsbeginn an die Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden.

 

Stand 9.2.:

Die neuen Vorgaben werden von uns gerade geprüft. Du findest die Informationen in Kürze hier.


Stand 12.1.:

Neue Regelung für Gruppenstunden (Ministrant*innen, Firmenstunden, Jungscharstunden, Jungstunden, ...):

Grundregel:

Einlass der Teilnehmenden und Betreuungspersonen nur mit einem 2,5G-Nachweis, der für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten ist. Eine Gruppe darf aus maximal 25 Teilnehmenden und zusätzlichen 4 Betreuer*innen bestehen. Für Jugendliche bis 15 wird der so genannte Ninja-Pass, der die Schultestungen abbildet, unter 2G anerkannt. Mindestabstand von 2 Metern ist einzuhalten. COVID-19-Beauftragte*r, Präventionskonzept und Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde ist ab 52 Teilnehmenden notwendig.

FFP2-Maske:

In geschlossenen Räumen verpflichtend. Im Freien ist dann eine FFP2-Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann.

Kontaktmanagement:

Immer verpflichtend mögliche Formen der Kontaktdatenerfassung:

  • Post-its (nummeriert, kleben vor der Veranstaltung auf dem jeweiligen Platz, die Mitfeiernden schreiben Namen und Telefonnummer darauf, die Post-its werden nach der Veranstaltung eingesammelt und aufbewahrt)
  • fixer Sitzplan
  • Box, in die Zettel mit Kontaktdaten eingeworfen werden
  • Anwesenheitsliste
  • Fotodokumentation (Foto der gesamten Festgemeinde, mit Name und Unterschrift einer Kontaktperson, die bestätigt, falls ein Verdachtsfall/Krankheitsfall auftritt, alle zu verständigen)

Aufbewahrung der Kontaktdaten mit Datum für 4 Wochen, danach Vernichtung durch Schreddern.


Stand 12.12.:

Neue Regelung für Gruppenstunden (Ministrant*innen, Firmenstunden, Jungscharstunden, Jungstunden, ...):

Grundregel:

Einlass der Teilnehmenden und Betreuungspersonen nur mit einem 2,5G-Nachweis, der für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten ist. Eine Gruppe darf aus maximal 25 Teilnehmenden und zusätzlichen 4 Betreuer*innen bestehen. Mehrere Gruppen an einem Ort sind möglich solange eine Vermischung der Gruppen vermieden werden kann. Für Jugendliche bis 15 wird der so genannte Ninja-Pass, der die Schultestungen abbildet, unter 2G anerkannt.

FFP2-Maske:

In geschlossenen Räumen besteht – trotz der 2,5G-Regel – eine FFP2-Masken-Pflicht. Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt nicht bei der Konsumation von Speisen und Getränken. Die Maskenpflicht entfällt für Kinder unter 6 Jahren. Für Kinder unter 14 Jahren reicht ein MNS (muss keine FFP2-Maske sein).

Kontaktmanagement:

Immer verpflichtend mögliche Formen der Kontaktdatenerfassung:

  • Post-its (nummeriert, kleben vor der Veranstaltung auf dem jeweiligen Platz, die Mitfeiernden schreiben Namen und Telefonnummer darauf, die Post-its werden nach der Veranstaltung eingesammelt und aufbewahrt)
  • fixer Sitzplan
  • Box, in die Zettel mit Kontaktdaten eingeworfen werden
  • Anwesenheitsliste
  • Fotodokumentation (Foto der gesamten Festgemeinde, mit Name und Unterschrift einer Kontaktperson, die bestätigt, falls ein Verdachtsfall/Krankheitsfall auftritt, alle zu verständigen)

Aufbewahrung der Kontaktdaten mit Datum für 4 Wochen, danach Vernichtung durch Schredder.

Mindestabstand:

Mindestabstand von 2 Metern zwischen Personen die nicht im gleichen Haushalt leben (gilt in Innenräumen).

Verköstigungen ab 17.12.2021

  • analog zu Gastronomie möglich
  • in geschlossenen Räumen braucht es zugewiesene Sitzplätze. Die Sitzplätze dürfen sich nicht in der Nähe der Ausgabestelle befinden (eine FFP2-Maske ist zu tragen, außer am Sitzplatz)
  • im Freien auch Konsumation im Stehen erlaubt
  • Selbstbedienung ist zulässig, wenn geeignete Hygienemaßnahmen gesetzt werden (z.B. Desinfektionsmittel vor dem Buffent)

Krippenfeiern

Für Krippenfeiern in Corona Zeiten gelten derzeit folgenden Regelungen:

  • FFP2-Maskenpflicht
  • Mindestabstand von einem Meter zu Personen aus anderen Haushalten
  • während des Singens entfällt die Maskenpflicht
  • für Sänger*innen gilt jedoch die 2G-Regel
    • der Ninja-Pass gilt für Kinder und Jugendliche von 12-15 Jahren als 2G-Nachweis
      • als Alternative zum Ninja-Pass kann eine Antigen- oder PCR-Test gemacht werden
    • Kinder bis 12 Jahre brauchen keinen Nachweis
  • für die Probe der Krippenfeier und Krippenfeiern im Freien gelten die gleichen Maßnahmen

Wichtig: Diese Richtlinien gelten bis 21.12. es kann daher noch zu Änderungen in den Vorgaben kommen.

Dreikönigsaktion

Unter Auflagen möglich

Sternsingen Corona

 

Stand 30.11.:

Aufgrund des bundesweiten Lockdowns, der ab Montag, dem 22. November 2021 in Kraft tritt, können Gruppenstunden in Präsenz, ab diesem Zeitpunkt nicht stattfinden. Vorschläge und Ideen für Online Gruppenstunden und weitere Angebote für eure Gruppen arbeiten wir gerade aus.

Unsere derzeitigen (Online Angebote) und Infos zu Online Gruppenstunden findet ihr hier: 

Tipps und Tricks für Online Gruppenstunden

Tipps und Tricks für Gruppenleiter*innen

Gruppenstundenbausteine zur Advent- und Weihnachtszeit

ZWISCHENDURCH & JEDERZEIT @HOME

Wie mit Kindern über das Coronavirus reden?

Nikolausbesuche

Laut Bundesministerium für Soziales, Gesundheit und Pflege, stellt der Nikolausbesuch für die jeweiligen Darsteller*innen einen beruflichen Zweck dar, womit eine Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung besteht. Es gilt hierbei immer noch die 3G-Regel sowie eine FFP2-Maskenplicht, wobei die gesetzliche Maskenpflicht entfällt, wenn die Darsteller*innen einen 2G-Nachweis vorweisen können. Das Tragen der FFP2-Maske wird aber auch bei 2G-Nachweis weiterhin empfohlen. Insgesamt dürfen vor Ort nur drei Darsteller*innen anwesend sein.

Die besuchten Kinder und Eltern benötigen keinen Nachweis im Sinne der G-Regel und müssen keine FFP2-Maske tragen. Besuche dürfen nur gegenüber einzelnen Haushalten stattfinden, es dürfen daher nicht zwei Haushalte an einem gemeinsamen Ort besucht werden. Die bekannten Hygienemaßnahmen wie Abstandhalten und Händewaschen werden weiterhin empfohlen.

Nikolausumzüge sind nicht gestattet.

Mehr Informationen zum Nikolaus findest du hier:

Nikolausfeiern in Corona Zeiten


Stand 18.11.:

2G-Regel:

Unter die 2G-Regel fallen alle Personen nach Ende der Schulpflicht, also älter als 15, für die eine reguläre Impf-Möglichkeit besteht. Ausgenommen sind Menschen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen eine Impfung unmöglich ist sowie Kinder bis zwölf komplett. Für Jugendliche bis 15 wird der so genannte Ninja-Pass, der die Schultestungen abbildet, unter 2G anerkannt.

Neue Regelung für Gruppenstunden (Ministrant*innen, Firmenstunden, Jungscharstunden, Jungstunden, ...):

  • Grundregel:
    • Einlass der Teilnehmenden und Betreuungspersonen nur mit einem 2G-Nachweis, der für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten ist.
    • Für Jugendliche bis 15 wird der so genannte Ninja-Pass, der die Schultestungen abbildet, unter 2G anerkannt. Der Ninja Pass gilt auch am Wochenende!
    • Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr benötigen keinen Nachweis. Ein gültiger 3-G-Nachweis schafft allerdings Sicherheit und wird daher empfohlen.
  • FFP2-Maske:
    • Die Pflicht zum Tragen einer Maske oder einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr; Kinder ab dem vollendeten sechsten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen auch eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung tragen.
    • Bei Zusammentreffen von Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, ist das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen verpflichtend.
    • Dasselbe gilt auch für die Dauer der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Reisebussen im Gelegenheitsverkehr.
    • Teilnehmende Personen müssen beim erstmaligen Betreten von Gastgewerben, bis zum Einfinden am Verabreichungsplatz eine Maske tragen. Auch beim Anschließenden Verlassen des Tisches ist die FFP2-Maske zu tragen.
    • Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt nicht während der Konsumation von Speisen und Getränken. Wir empfehlen das jedoch nur im Sitzen mit zugewiesenen Sitzplätzen.
  • COVID-19-Beauftragter, Präventionskonzept und Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde: ab 51 Teilnehmenden notwendig
  • Kontaktmanagement: verpflichtend; Aufbewahrung der Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Telefonnummer (der Erziehungsberechtigten)) mit Datum für 4 Wochen, danach Vernichtung durch Schreddern

Aktuelle Informationen zum Thema Sternsingen und Corona finden Sie hier:

Sternsingen und Corona


Stand 9.11.:

Für außerschulische Kinder- und Jugendarbeit (§13 der Verordnung; siehe unten) gilt folgendes:

  • Ab einer Zusammenkunft von 50 Personen gilt die 3G-Regel
  • Außerdem müssen Zusammenkünfte ab 50 Personen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Notwendig ab dieser Teilnehmerzahl ist ein COVID-19-Beauftragter und das Präventionskonzept.
  • Bei mehr als 250 Teilnehmer*innen ist zusätzlich eine Bewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.

Für Veranstaltungen (§12 der Verordnung; siehe unten) gilt folgendes:

  • Ab einer Veranstaltung von 25 Personen gilt die 2G-Regel (für Personen ab 12 Jahren)
  • Außerdem müssen Veranstaltungen ab 50 Personen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Notwendig ab dieser Teilnehmerzahl ist ein COVID-19-Beauftragter und das Präventionskonzept.
  • Bei mehr als 250 Teilnehmer*innen ist zusätzlich eine Bewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.

Genauere Informationen zu den neuen Regelungen bezüglich Zusammenkünfte und Veranstaltungen:

COVID-19-Maßnahmenverordnung


Stand 1.7.:

Neue Regelung für Gruppenstunden (Ministrant/innen, Firmstunden, Jungscharstunden, Jugendstunden, ...), div. Sommerlager und Ferienaktionen:

  • Grundregel: Einlass der Teilnehmenden und Betreuungspersonen nur mit einem 3-G-Nachweis (siehe unten), der für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten ist. (Kinder und Jugendliche bis 12 Jahren benötigen KEINEN Nachweis!)
  • Mund-Nasen-Schutz entfällt
  • COVID-19-Beauftragter und Präventionskonzept ab 101 Teilnehmenden notwendig
  • Kontaktmanagemend verpflichtend (z.B. Anwesenheitsliste) Aufbewahrung der Kontaktdaten mit Datum für 4 Wochen, danach Vernichtung durch Schreddern

3G-Nachweis
getestet:

  • PCR-Tests (gültig für 72 Stunden)
  • Antigen-Tests (gültig für 48 Stunden) – z. B. Teststraße, Apotheke, Ninja-Pass …
  • Selbsttest mit Erfassung in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem (gültig für 24 Stunden)

geimpft:

  • Ab dem 22. Tag bis max. 3 Monate nach erster Teilimpfung
  • Nach zweiter Impfung muss 9 Monate lang nicht getestet werden

genesen:

  • in den vergangenen 6 Monaten Erkrankung überstanden
  • Als Beleg gelten ausschließlich Antikörpertest (nicht älter als 3 Monate) oder Absonderungsbescheid

Bei Fragen im Kinderpastoralen Bereich wende dich immer gerne an:

jungschar@graz-seckau.at

0316/8041-267

Bei Fragen im Jugendpastoralen Bereich wende dich immer gerne an:

jupa@graz-seckau.at

0316/8041- 385

Wir sind auch während der Sommerlagerzeit für dich erreichbar. Genaue Kontaktdaten und -zeiten folgen demnächst.


Stand 9.6.:

Die Regelungen für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit (Gruppenstunden, Sommerlager, Sommeraktionen, etc.) wurden gelockert. Neuerungen:

  • Statt wie zuvor mit 20 Teilnehmer*innen und 4 Betreuungspersonen sind Gruppenstunden/Sommerlager jetzt mit max. 50 Personen (Teilnehmer*innen plus Betreuungspersonen) möglich.
  • Es muss nur mehr zu Beginn beim Ankommen zur Gruppenstunde/Sommerlager ein 3-G Nachweis erbracht werden. Das bedeutet, dass während des Sommerlagers nicht mehr getestet werden muss, solange es sich um eine geschlossene Gruppe ohne Kontakt nach "außen" handelt. 

Aktualisiertes Präventionskonzept:

PDF Word


Stand 19.5.:

Gruppenstunden (Ministrant/innen, Firmstunden, Jungscharstunden, Jugendstunden, etc.) und div. Sommerlager und Ferienaktionen sind unter folgenden Regelungen möglich:

  • Ein Präventionskonzept und die Einhaltung dessen sind für die Abhaltung von Gruppenstunden und Sommerlagern verpflichtend.
  • Gruppenstunden/Sommerlager mit bis zu 20 Teilnehmenden zuzüglich 4 Betreuungspersonen zulässig.
  • Einlass der Teilnehmenden nur mit einem 3-g-Nachweis (NEU: Schultest (Ninjapass) gilt als Testnachweis). Kann ein solcher Nachweis nicht vorgelegt werden, ist ein SARS-CoV-2-Antigentest zur Eigenanwendung, dessen Ergebnis negativ sein muss, unter Aufsicht des*der für die Zusammenkunft Verantwortlichen durchzuführen.
  • Betreuungspersonen müssen spätestens alle sieben Tage einen 3-g-Nachweis vorweisen oder bei Kontakt mit anderen Personen eine FFP2-Maske tragen.
  • Durch das bestimmen einer*eines COVID-19-Beauftragten und das Ausarbeiten, Umsetzen und Einhalten eines COVID-19-Präventionskonzeptes, kann der Mindestabstand von zwei Metern gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, und das Tragen einer FFP2-Maske innerhalb der Gruppe entfallen.
  • Es ist verpflichtend die Daten aller anwesenden Personen zu erfassen.

Genauere Informationen in der Vorlage für das Präventionskonzept:

VORLAGE (WORD) Vorlage (PDF)

Leitfaden außerschulische Jugendarbeit und Jugenderziehung Bundeskanzleramt

Für Ministrant*innenproben gelten die Vorgaben für Gottesdienste. Das heißt:

  • Mindestabstand von 2 Metern (kann kurzzeitig unterschritten werden, wenn es aus liturgischen Gründen notwendig ist)
  • Tragen einer FFP2-Maske (von Ministrant*innen unter 14 Jahren kann auch ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz getragen werden)
  • Händedesinfektion
  • Zudem wird ein Kontakterfassungsmanagement empfohlen, so kann etwa eine Teilnehmer*innenliste geführt werden.
  • Tests sind nicht zwingend notwendig, tragen jedoch zu einer erhöhten Sicherheit bei.

Wenn ihr max. 20 Ministrant*innen per Probe habt, könnt ihr die Proben auch nach den Regelungen für Gruppenstunden (siehe oben) abhalten.


Stand 29.3.:

Ministrant/innenproben sind in unserer Diözese erlaubt. Hierbei sind die Vorgaben welche bei Gottesdiensten gelten einzuhalten. Das heißt:

- Mindestabstand von 2 Metern (kann kurzzeitig unterschritten werden, wenn es aus liturgischen Gründen notwendig ist)

- Tragen einer FFP2-Maske (von Ministrant/innen unter 14 Jahren kann auch ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz getragen werden)

- Händedesinfektion

Zudem wird ein Kontakterfassungsmanagement empfohlen, so kann etwa eine Teilnehmer/innenliste geführt werden.

Tests sind nicht zwingend notwendig, tragen jedoch zu einer erhöhten Sicherheit bei.

 

Stand 15.3.:

Seit 15. März darf außerschulische Kinder- und Jugendarbeit wieder in Präsenzform stattfinden. Damit sind Erstkommunion- und Firmvorbereitungen sowie Gruppenstunden mit Kindern und Jugendlichen, bis zum Alter von 18 Jahren, in geschlossenen Räumen und im Freien unter folgenden Auflagen möglich: 

  1. Präventionskonzept 
  • Ein Präventionskonzept und die Einhaltung dessen sind für die Abhaltung von Gruppenstunden verpflichtend.  

  • VORLAGE PRÄVENTIONSKONZEPT (Stand 19.03.)

    • PDF

    • WORD

  1. Gruppengröße:  

  • Die Gruppengröße darf  max. 10 Kinder/Jugendliche (=Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) + 2 volljährige Begleiter/innen betragen. Dies bedeutet in Folge, dass Begleiter/innen, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu den Kindern/Jugendlichen gezählt werden.  

  • Es dürfen mehrere solche Kleingruppen Gruppenstunden abhalten, diese müssen jedoch verpflichtend durch organisatorische Maßnahmen wie räumliche/bauliche Trennung oder zeitliche Staffelung getrennt werden. Eine Durchmischung der Kleingruppen muss ausgeschlossen sein.  

  1. Tests:  

  • Für Kinder/Jugendliche besteht die Verpflichtung, einen negativen Test, nicht älter als 48h vorzuweisen, wenn die Gruppenstunden in geschlossenen Räumen stattfinden (Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind davon ausgenommen). Im Freien entfällt die Testpflicht.  

  • Volljährige Betreuungspersonen müssen spätestens alle sieben Tage einen negativen Test vorlegen. 

  • Tests zur Eigenanwendung können nicht als Nachweis herangezogen werden. Dies umfasst auch die Covid-19-Antigen-Selbsttests, die in den Schulen zum Einsatz kommen.  

  • Auch geimpfte Personen müssen ein negatives Testergebnis vorlegen. 

  •  Eine ärztliche Bestätigung über eine vergangene Infektion in den letzten 6 Monaten, Absonderungsbescheid und Genesenennachweis nach § 4 Abs 18 EpiG ersetzt einen negativen Test. 

  1. Abstand/Maske 

  • Innerhalb der Kleingruppen kann entweder der Mindestabstand (2m) gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben ODER das Tragen einer Maske entfallen. Eines von beiden muss verpflichtend zu jedem Zeitpunkt gegeben sein. 

  • Spiele, Methoden und Bausteine, die wunderbar mit Abstand funktionieren

 

EMPFEHLUNGEN FÜR AUSSERSCHULISCHE JUGENDARBEIT VOM BUNDESKANZLERAMT (STAND. 15.03.)

(An)Weisungen Katholische Kirche Steiermark (Stand 15.03.)


Stand 13.3.:

Es gibt neue Regelungen der Regierung bzgl. Gruppenstunden in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit.

Wie es sich genau auf die Ausübung der Gruppenstunden in unserer Diözese auswirkt, wissen wir noch nicht. Wir warten selbst noch auf Neuigkeiten unseres Krisenstabs und der Bischofskonferenz, welche sich gerade mit den aktuellen Vorgaben beschäftigen.

Sobald wir die nötigen Infos für euch beisammen haben, geben wir euch Bescheid.

Hier der Link zur aktuellen Presseaussendung.


Stand 7.2.:

Es gibt eine neue Richtlinie für Gottesdienste & Veranstaltungen. Liturgische Feiern sind unter gewissen Vorgaben erlaubt, jegliche Art von Präsenz-Veranstaltung ist aber bis auf weiteres immer noch nicht möglich! Darunter fallen auch Pfarrcafé, Gruppentreffen, Kirchenkonzerte, Chorproben etc.!


Stand 19.1.:

Jegliche Art von Präsenz-Veranstaltung ist bis auf Weiteres nicht möglich! Dies gilt bis vorerst 07. Februar.

Hier findest du alle Corona-Infos und Richtlinien der Katholischen Kirche Steiermark.

Auch wenn physische Gruppenstunden nicht stattfinden dürfen, heißt das nicht, dass ihr nicht trotzdem Kontakt zu den Kindern haben könnt. So sind Online Gruppenstunden zum Beispiel eine gute Möglichkeit dafür. Mehr dazu findest du HIER Eine weitere tolle Idee, um trotz Distanz Kontakt mit den Kindern zu halten, sind die Jungscharsackerl für zuhause.


Stand 16.11.:

Jegliche Art von Präsenz-Veranstaltung ist bis auf Weiteres nicht möglich! Dies gilt bis vorerst 06. Dezember

Hier findest du alle Corona-Infos und Richtlinien der Katholischen Kirche Steiermark.

Auch wenn physische Gruppenstunden nicht stattfinden dürfen, heißt das nicht, dass ihr nicht trotzdem Kontakt zu den Kindern haben könnt. So sind Online Gruppenstunden zum Beispiel eine gute Möglichkeit dafür. Mehr dazu findest du HIER Eine weitere tolle Idee, um trotz Distanz Kontakt mit den Kindern zu halten, sind die Jungscharsackerl für zuhause.


Stand 3.11.:

Von der neuen Regierungsverordnung für November ist auch die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit betroffen:

Untersagt sind Veranstaltungen zu folgenden Zwecken: geplante Zusammenkünfte und Unternehmungen zur Unterhaltung, Belustigung, körperlichen und geistigen Ertüchtigung und Erbauung. Dazu zählen auch gewisse Angebote der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, wie Gruppenstunden, Heimabende, Ausflüge, Auftritte, Feste, Ferienlager etc.

Gültig ist diese Verordnungen von 03. bis 30. November 2020.

Auch insgesamt gibt es neue diözesane Richtlinien für Gottesdienste und Veranstaltungen, diese findet ihr HIER

Auch wenn physische Gruppenstunden nicht stattfinden dürfen, heißt das nicht, dass ihr nicht trotzdem Kontakt zu den Kindern haben könnt. So sind Online Gruppenstunden zum Beispiel eine gute Möglichkeit dafür. Mehr dazu findest du HIER Eine weitere tolle Idee, um trotz Distanz Kontakt mit den Kindern zu halten, sind die Jungscharsackerl für zuhause.


Stand 23.10.:

Bei der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit ändert sich mit den überarbeiteten Richtlinien ab 23. Oktober soweit noch nichts. Details zu Gottesdiensten und Veranstaltungen jeglicher Art findet ihr HIER

Auf der diözesanen Website werden zudem alle aktuellen Corona-Infos nun übersichtlich gesammelt:

ZUR ÜBERSICHTSSEITE


Stand 8.10.:

Hier findet ihr die aktuellsten Richtlinien für Gottesdienste und Veranstaltungen - gültig für die Diözese Graz-Seckau ab Freitag, 9. Oktober 2020!

ZU DEN RICHTLINIEN


Stand 22.09.:

Folgende wichtige Informationen enthält die aktuelle diözesane Richtlinie zu Veranstaltungen:

Außerschulische Kinder-/Jugendarbeit (auch Ferienlager)
Voraussetzung: Präventionskonzept (Vorlage für ein Präventionskonzept findest du >>HIER<<)

  • Gliederung in Kleingruppen mit max. 20 Personen
  • Innerhalb der Gruppe entfällt der Mindestabstand von einem Meter und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch nicht verpflichtend.
  • Reduktion der Interaktion zwischen den Kleingruppen auf ein Mindestmaß
  • Einhaltung des Mindestabstands zwischen den unterschiedlichen Kleingruppen
  • Regelung beim Auftreten einer Infektion
  • Schulung der Betreuer
  • Hohe Aufmerksamkeit bei Umsetzung der Hygienemaßnahmen

>>HIER<< findest du den Leitfaden für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit für mehr Details.

Zwergerltreffen
Kinder unter sechs Jahren sind bei der Berechnung der maximalen Teilnehmer/innenzahl nicht mitzurechnen und benötigen keine Maske.

Nikolausbesuche
Ein Konzept für die Nikolausaktion und eine Vorlage für ein Präventionskonzept werden erstellt.
Nähere Informationen

Sternsingeraktion
Ein Leitfaden „Sternsingeraktion 2021 – aber sicher!“, der immer aktualisiert wird, wird zur Verfügung gestellt. Alle wichtigen Information rund ums Sternsingen sind unter www.sternsingen.at/corona zu finden. Bei Fragen können sich die Pfarren jederzeit an Julia Radlingmayer (julia.radlingmayer@graz-seckau.at, 0316/8041-279 oder 0676/8742-2758) wenden.

Zusätzliche Angebote:

  • Es wird auch Online-Webinare für die DKA Pfarrverantwortlichen und Ehrenamtlichen geben: am 2. Dezember um 18:00 Uhr zum Beispielprojekt und der Situation in Indien mit den Länderreferent/innen der DKA.
  • Ebenso wird ein Onlineaustausch zu Perspektiven zur Sternsingeraktion insbesondere in Bezug auf Corona-Maßnahmen und alternative Formen angeboten. Alle Termine sind auf unserer Homepage zu finden: dka.graz-seckau.at

Kirchliche (nicht gottesdienstliche) Veranstaltung in geschlossenen
Räumen (Pfarrsaal, Kirche etc.)

Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze: max. 10 Personen (nicht mitgerechnet sind Organisatoren, Referenten und Aufführende).
Bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen braucht es zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze. Zusätzlich gilt:

  • Von 50 bis max. 1.500 Personen: zusätzlich COVID-Beauftragter und Präventionskonzept notwendig
  • Von 250 bis max. 1.500 Personen: zusätzliche Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde notwendig

Diese Bestimmungen gelten auch z.B. für Chor-Proben, Konzerte, Lesungen usw.

Kirchliche (nicht gottesdienstliche) Veranstaltung im Freien
Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze: max. 100 Personen (nicht mitgerechnet sind Organisatoren, Referenten und Aufführende).
Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen braucht es zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze. Zusätzlich gilt:

  • Von 100 bis max. 3.000 Personen: zusätzlich COVID-Beauftragter und Präventionskonzept notwendig
  • Von 250 bis max. 3.000 Personen: zusätzliche Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde notwendig

Diese Bestimmungen gelten auch z.B. für Chor-Proben, Konzerte, Lesungen usw.

Schulungen, Seminare
Es gelten die Veranstaltungsbestimmungen (siehe oberhalb).

NEUE KONTAKTNUMMER für Rückfragen:
0316/8041-863 (Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Freitag 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr)

 

Stand 21.09.:

Mit der neuen Verordnung der Bundesregierung gilt für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit folgende Regelung:

Der Mindestabstand von einem Meter gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, und das Tragen eines Mund-Nasen Schutzes entfallen, sofern seitens der Gruppe ein COVID-19 Präventionskonzept erstellt und umgesetzt wird.

Dieses Präventionskonzept hat insbesondere Folgendes zu enthalten:

  • Schulung der Gruppenleiter/innen,
  • spezifische Hygienemaßnahmen,
  • organisatorische Maßnahmen,
    • darunter die Gliederung in Kleingruppen von maximal 20 Personen, wobei die Interaktion zwischen den Kleingruppen auf ein Mindestmaß reduziert wird. Zwischen den Gruppen darf der Abstand von einem Meter nicht unterschritten werden d.h. es darf keine Durchmischung der Kleingruppen stattfinden. 
    • Personen, die zur Durchführung der Gruppenstunde erforderlich sind, sind in diese Höchstzahl nicht einzurechnen. Auch zwischen den Gruppenleiter/innen der einzelnen Gruppen darf keine Durchmischung stattfinden.
  • Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion.

Eine Vorlage für ein Präventionskonzept findest du >>HIER<< (eine auf Gruppenstunden angepasste Vorlage folgt)

Weiters wird empfohlen, die Kontaktdaten der Kinder zu erheben und eine Anwesenheitsliste zu führen. So kann im Fall des Falles verlässlich Auskunft über die betroffenen Personen gegeben werden. 


Stand 20.9.:

Das KJ-Hallenvolleyballturnier (10. Oktober) wurde abgesagt.


Stand 18.09.:

Für Veranstaltungen & alle anderen Formen kirchlichen Lebens gelten laut Mitteilung der Regierung ab Montag, 21. September 2020 neue Regeln. Sobald diese bekannt sind, erfolgt eine gesonderte Information.

Folgende zusätzliche Maßnahmen für die Feier von Gottesdiensten sind ab Montag, 21. September 2020 zu berücksichtigen:

  • Ein Mund-Nasen-Schutz ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend (auch für die liturgischen Dienste – sollte es für die Ausübung des liturgischen Dienstes notwendig sein, den Mund-Nasen-Schutz abzunehmen, ist dafür ein größerer Sicherheitsabstand zu anderen Personen einzuhalten).
  • Ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, ist unbedingt einzuhalten (die Pflicht zum Abstand gilt nicht, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert – hierbei ist ebenfalls ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen).
  •  Weiterhin sind Desinfektionsmittel bereitzustellen.
  •  Der gemeinschaftliche Gesang im Gottesdienst ist zu reduzieren.
  •  Bei Gottesdiensten im Freien sind für alle Mitfeiernden Sitzplätze zur Verfügung zu stellen (in einem Abstand von einem Meter). Dabei ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht notwendig (außer wenn der Mindestabstand bei der Ausübung eines liturgischen Dienstes nicht eingehalten werden kann).
  • Bei größeren oder „einmaligen“ Gottesdiensten – vor allem, wenn Personen zum Gottesdienst kommen, die nicht zu einer regelmäßigen bzw. ortsüblichen Gottesdienstgemeinde gehören (Erstkommunion, Firmung, Erntedank, Taufe, Trauung, Requiem …) ist zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen ein COVID-19-Präventionskonzept zu erarbeiten. Die Einhaltung ist durch ein/e COVID-19-Beauftragte/r sicherzustellen. Das Kontaktpersonenmanagement ist durch geeignete Maßnahmen wie zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze zu gewährleisten (z.B. Kennzeichnung durch Liedhefte, Klebepunkte …). Zudem ist die Erfassung der Kontaktdaten (Namen und Telefonnummer oder Email-Adresse) erforderlich. Die Kommunionspendung erfolgt in diesen Gottesdiensten ausschließlich in Form der Handkommunion.


Stand 17.09.:

Abgestimmt auf die neuen Regierungsvorgaben wird es in Kürze auch zu einer Verschärfung der diözesanen Maßnahmen (insbesondere für Veranstaltungen) kommen - schriftliche Vorgaben werden in den nächsten Tagen erwartet.


Stand 16.09.:

Die kommende Sternsingeraktion wird eine ganz Besondere sein, derzeit laufen dafür die Vorbereitungen, um für alle Eventualitäten gerüstet zu sein. Die aktuellsten Informationen findest du unter:

sternsingen.at/corona

Bei Fragen dazu könnt ihr euch gerne an Julia Radlingmayer (julia.radlingmayer@graz-seckau.at oder 0676/8742-2758) wenden.


Stand 15.09.:

Mit dem in Kraft treten der Corona-Ampel gelten für die unterschiedlichen Ampelfarben unterschiedliche Maßnahmen. Im Moment gibt es leide keine konkreten Maßnahmen, wir gehen aber davon aus, dass die folgenden Maßnahmen für grüne Bezirke umzusetzen sind: 

  • Die Grundprinzipien zur Hygiene (Händewaschen, in die Armbeuge nießen...) gelten nach wie vor. 
  • Der Mindestabstand von einem Meter muss eingehalten werden. Ausgenommen sind Gruppen bis zu 20 Personen, die ein Präventionskonzept vorlegen können (als Vorlage kann hierfür das Präventionskonzept Sommerlager verwendet werden). 
  • Außerhalb des Gruppenraumes sollen in Gebäuden alle einen Mund-Nasen-Schutz tragen. 
  • Es darf keine Durchmischung der Kleingruppen stattfinden. 
  • Auch die GruppenleiterInnen der einzelnen Gruppen dürfen sich nicht durchmischen. 
  • Es wird empfohlen, die Kontaktdaten der Kinder zu erheben und eine Anwesenheitsliste zu führen. So kann im Fall des Falles verlässlich Auskunft über die betroffenen Personen gegeben werden. 

Bei den Ampelfarben gelb, orange und rot werden sicherlich strengere Maßnahmen gelten. Diese wurden aber von der Regierung wieder von der Webseite genommen und noch keine neuen Maßnahmen bekannt gegeben.

Sobald wir dazu mehr wissen, werden wir die Maßnahmen hier ergänzen.

Hier ist der Link zu den aktuellen Ampelfarben:  https://corona-ampel.gv.at/karte/


Stand 11.09.:

Zwei Veranstaltungen aus unserem aktuellen Halbjahresprogramm wurden leider bereits abgesagt:

  • Israelreise (Februar 2021)
  • Mini-Fest in Admont (10.10.2020)


Stand 23.7.:

Der Mund- und Nasenschutz wird beim Betreten und Verlassen sowie beim Bewegen innerhalb des Kirchenraumes wieder verpflichtend. >>MEHR


Stand 22.6.:

"Ab in die Ferien!" - Kostenloses Kinderbetreuungsangebot von Diözese Graz-Seckau & Caritas Steiermark: Von 13. bis 31. Juli 2020, jeweils von Montag bis Freitag, 08:00 bis 16:30 gibt es in den Pfarren Graz-St. Leonhard und Zeltweg sowie im Haus des Lebens in Voitsberg die Möglichkeit zur kostenlosen Kinderbetreuung durch geschulte Pädagog/innen und Helfer/innen. Weitere Infos und Anmeldung unter info@dsg.at bzw. 0316/8041-238. >>MEHR


Stand 19.6.:

Ab 20. Juni gelten neue diözesane Vorgaben für Veranstaltungen und Gottesdienste. Einen Überblick darüber bekommt ihr >>HIER<<, die genaue Richtlinie zu kirchlichen Veranstaltungen/Versammlungen findet ihr >>HIER<< und die detaillierte aktuelle Gottesdienstrichtlinie kann >>HIER<< nachgelesen werden.

Die wichtigsten Punkte, grad im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern & Jugendlichen:

  • Bei Jugendarbeit oder Ferienlagern kann der Mindestabstand von einem Meter und das Tragen einer Mund-Nasen-Maske entfallen, wenn ein COVID-19-Präventionskonzept erstellt und umgesetzt wird. Mehr Infos (Vorlage Präventionskonzept, Sommerlager-Alternativen, Methodensammlung, Austauschtreffen...) dazu: >>HIER<<
  • Grundsätzliche Regeln:
    • Einhaltung eines Mindestabstandes von einem Meter zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben
    • Einhaltung der Hygienemaßnahmen (Bereitstellung von Desinfektionsmittel usw.)
    • In geschlossenen Räumen gilt zusätzlich: Kennzeichnung der Sitzplätze mit Zuweisung der Personen, Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes bis man Platz genommen hat (gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr), mehrmaliges Durchlüften der Räume
  • Personenanzahl:
    • Bis 30. Juni 2020 sind Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen möglich, ab 1. Juli 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen und im Freien mit bis zu 500 Personen zulässig. Mit 1. August 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 Personen und im Freien mit bis zu 750 Personen zulässig.
    • Bei Veranstaltungen über 100 Personen muss eine/n COVID-19- Beauftragte/n benannt und ein COVID-19-Präventionskonzept ausgearbeitet & umgesetzt werden.
  • Speisen und Getränke können angeboten werden, eine begrenzte Personenanzahl pro Tisch (z.B. beim Pfarrcafé) ist nicht erforderlich. Die Konsumation darf nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle erfolgen, am Verabreichungsplatz dürfen sich keine Gegenstände zum gemeinsamen Gebrauch befinden. Selbstbedienung ist nur eingeschränkt zulässig. Ein Mund-Nasen-Schutz ist für jene, die servieren erforderlich.
  • Erstkommunionen und Firmungen
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Dieser Artikel wird laufend aktualisiert.

 

Wir sind für euch erreichbar!

kiju@graz-seckau.at

0316 / 8041 131

 

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Büros & Service-Sekretariat sind geöffnet, aber auch per Email und Telefon für euch erreichbar.
  • Einige unsere Veranstaltungen seit Mitte März 2020 wurden abgesagt oder verschoben. Vieles findet in digitaler Form statt. Hier eine Übersicht über  >>KOMMENDE TERMINE<<
  • Die aktuelle Richtlinie für alle kirchlichen Veranstaltungen/Versammlungen sowie Gottesdienste (Stand 05.03.) findet ihr >>HIER<< 
  • Abenteuer Liebe erprobt das Online-Format >>MEHR<<
  • Besucht doch das tolle Online Angebot unseres Jugendzentrums Spektrum!  >>MEHR<< 
Downloads
  • Präventionskonzept_Gruppenstunden_Sommerlager_Mai2021.pdf
  • Präventionskonzept_Gruppenstunden_Sommerlager_Mai2021.docx
  • Präventionskonzept_Gruppenstunden_Sommerlager_Juni21.pdf
  • Präventionskonzept_Gruppenstunden_Sommerlager_Juni21.docx

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